SCHALTWERK
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Verträge über die Nutzung der Plattform ecar.schaltwerk.ch

Stand: Juli 2026 · Schaltwerk Ladelösungen, Markus Rothlin, Im Gräfli 1b, 8808 Pfäffikon SZ

Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand und Leistungen
  3. Vertragsschluss
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Vertragsdauer und Kündigung
  6. Pflichten des Kunden
  7. Verfügbarkeit und Haftung
  8. Geistiges Eigentum
  9. Datenschutz
  10. Änderung dieser AGB
  11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Schaltwerk Ladelösungen, Einzelunternehmen, Inhaber Markus Rothlin, Im Gräfli 1b, 8808 Pfäffikon SZ (nachfolgend «Schaltwerk» oder «Anbieter») und ihren Geschäftskunden (nachfolgend «Kunde»), die die Plattform ecar.schaltwerk.ch zur Abrechnung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge nutzen.

Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen im Sinne von Art. 6a OR sowie an Liegenschaftsverwaltungen, Genossenschaften und Stockwerkeigentümergemeinschaften, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schaltwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Schaltwerk betreibt eine Software-as-a-Service-Plattform zur automatisierten Erfassung, Berechnung und Fakturierung von Ladevorgängen an Elektrofahrzeug-Ladestationen. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Automatischer Abruf der Verbrauchs- und Ladedaten über die Schnittstellen (API) der vom Kunden genutzten Ladestations-Backends (aktuell unterstützt: eCarUp, Zaptec);
  • Berechnung der Verbrauchskosten je Nutzer gemäss den vom Kunden hinterlegten Tarifen;
  • Automatisierte Erstellung und Versand von Rechnungen bzw. Schweizer QR-Rechnungen an die Endnutzer des Kunden;
  • Optionale Bereitstellung zusätzlicher Zahlungsmöglichkeiten (TWINT und Kreditkarte) für die Endnutzer über den Zahlungsdienstleister Payrexx, sofern der Kunde diese Funktion aktiviert;
  • Bereitstellung einer Verwaltungsoberfläche inkl. Rechnungsarchiv für den Kunden.

2.1 Nicht enthaltene Leistungen

Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags mit Schaltwerk sind die Bereitstellung, der Betrieb, der Unterhalt und die Wartung der physischen Ladestationen sowie des jeweiligen Ladestations-Backends (z. B. eCarUp, Zaptec). Für diese Leistungen benötigt der Kunde einen eigenen, separaten Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde stellt Schaltwerk die für den Datenabruf notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung und hält diese aktuell. Kosten des Ladestations-Backends sowie Stromkosten, Hardware und Installation der Ladestationen sind in der Pauschale gemäss Ziffer 4 nicht enthalten und werden separat zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter geregelt.

Schaltwerk ist nicht Vertragspartei des Kunden mit eCarUp, Zaptec oder anderen Drittanbietern und übernimmt keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Datenqualität oder Vertragsbedingungen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Schaltwerk und dessen schriftliche Annahme durch den Kunden (inkl. E-Mail) oder durch die erstmalige Freischaltung des Kundenzugangs auf ecar.schaltwerk.ch zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird als monatliche Pauschale pro aktiver Ladestation gemäss der zwischen den Parteien vereinbarten bzw. der jeweils gültigen Preisliste von Schaltwerk berechnet, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die Pauschale versteht sich exklusive der Kosten für das Ladestations-Backend (eCarUp/Zaptec) sowie sonstiger Kosten Dritter gemäss Ziffer 2.1.

Die Fakturierung erfolgt jährlich im Voraus für die jeweils laufende Vertragsperiode (12 Ladestations-Monatspauschalen). Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.

Ändert sich die Anzahl der abzurechnenden Ladestationen während einer laufenden, bereits bezahlten Vertragsperiode, wird die Anpassung auf die nächste Rechnungsstellung vorgenommen; eine unterjährige Rückerstattung oder Nachbelastung erfolgt nicht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Bei Zahlungsverzug ist Schaltwerk berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins (Art. 104 OR) sowie angemessene Mahnspesen zu verrechnen. Schaltwerk ist bei anhaltendem Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung mit angesetzter Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.

Schaltwerk kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 2 Monaten vor Beginn der nächsten Vertragsperiode anpassen. Der Kunde wird über Preisänderungen schriftlich (E-Mail genügt) informiert. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag ausserordentlich auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; unterbleibt eine solche Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

Aktiviert der Kunde die zusätzlichen Zahlungsmöglichkeiten TWINT und Kreditkarte über Payrexx, nutzt er hierfür sein eigenes, separates Payrexx-Konto. Es gelten insoweit die Vertrags- und Gebührenbedingungen von Payrexx gegenüber dem Kunden; Schaltwerk ist nicht Vertragspartei dieses Verhältnisses. Die anfallenden Transaktionsgebühren werden je nach den vom Kunden gewählten Einstellungen entweder dem Endnutzer zusätzlich in Rechnung gestellt oder vom Auszahlungsbetrag des Kunden abgezogen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für eine Mindestvertragsdauer von 1 Jahr ab dem vereinbarten Vertragsbeginn abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Endet der Vertrag während einer bereits im Voraus bezahlten Jahresperiode, erstattet Schaltwerk dem Kunden den anteiligen, für die nach Vertragsende verbleibenden vollen Monate bereits bezahlten Betrag der Pauschale zurück.

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden oder bei schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine Partei.

6. Pflichten des Kunden

  • Bereitstellung und Aktualhaltung der für den Datenabruf notwendigen Zugangsdaten zum Ladestations-Backend (eCarUp/Zaptec) sowie weiterer für die Leistungserbringung erforderlicher Angaben (u. a. Tarife, Nutzerdaten, Zahlungsangaben, ggf. eigene SMTP-Einstellungen);
  • Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm gelieferten Daten verantwortlich; Schaltwerk übernimmt keine Prüfpflicht dieser Angaben;
  • Der Kunde stellt sicher, dass er gegenüber seinen Endnutzern zur Bearbeitung und Weitergabe der für die Abrechnung notwendigen Personendaten berechtigt ist;
  • Sorgfältige Aufbewahrung der Zugangsdaten zur Plattform und unverzügliche Meldung bei Verdacht auf unbefugten Zugriff.

7. Verfügbarkeit und Haftung

7.1 Verfügbarkeit

Schaltwerk ist bestrebt, die Plattform ecar.schaltwerk.ch mit einer hohen Verfügbarkeit zu betreiben, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für eine bestimmte Verfügbarkeit oder ununterbrochene Erreichbarkeit der Website. Die Verfügbarkeit hängt unter anderem vom eingesetzten Hosting-Anbieter sowie von den Schnittstellen Dritter (eCarUp, Zaptec) ab, auf die Schaltwerk keinen Einfluss hat. Unterbrüche infolge Wartung, Updates, technischer Störungen, höherer Gewalt oder Ausfällen bei Dritten sind vorbehalten.

7.2 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung von Schaltwerk für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit, Unterbrechung, Verzögerung oder fehlerhaften Funktion der Website bzw. Plattform entstehen, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Darüber hinaus haftet Schaltwerk gegenüber dem Kunden ausschliesslich für Schäden, die auf rechtswidrige Absicht (Vorsatz) oder grobe Fahrlässigkeit von Schaltwerk zurückzuführen sind. Jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. In jedem Fall ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Schäden, die auf fehlerhaften oder verspäteten Daten des Ladestations-Backends Dritter (eCarUp/Zaptec) beruhen.

Soweit eine Haftung von Schaltwerk nicht bereits vollständig ausgeschlossen ist, wird sie in jedem Fall der Höhe nach auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadenverursachenden Ereignis bezahlten Vergütung begrenzt. Die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz sowie eine allfällige zwingende gesetzliche Haftung, die durch Vereinbarung nicht wegbedungen werden kann, bleiben vorbehalten.

8. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der Plattform ecar.schaltwerk.ch, der zugrundeliegenden Software sowie an Inhalten, Marken und Kennzeichen von Schaltwerk verbleiben bei Schaltwerk. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang.

9. Datenschutz

Schaltwerk bearbeitet im Rahmen der Vertragserfüllung Personendaten, insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten und Verbrauchs-/Ladedaten der vom Kunden verwalteten Endnutzer sowie ggf. deren Zahlungsangaben, zum Zweck der Erstellung und des Versands von Rechnungen. Soweit diese Bearbeitung Personendaten der Endnutzer des Kunden betrifft, handelt Schaltwerk als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und bearbeitet die Daten ausschliesslich nach Weisung und im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt gegenüber seinen Endnutzern datenschutzrechtlich verantwortlich.

Zur Erbringung der Leistungen werden Daten mit folgenden Dritten ausgetauscht bzw. bei diesen bezogen:

  • eCarUp / Zaptec als Betreiber des vom Kunden gewählten Ladestations-Backends (Abruf von Verbrauchs- und Ladedaten);
  • qr-rechnung-api.ch zur Erstellung der Schweizer QR-Rechnung (Einzahlungsschein); hierzu werden Name, Adresse und Rechnungsbetrag des jeweiligen Endnutzers sowie die Zahlungsverbindung (IBAN, Firma/Anschrift) des Kunden übermittelt;
  • Payrexx als Zahlungsdienstleister zur Erstellung von TWINT- und Kreditkarten-Zahlungslinks, sofern der Kunde diese Funktion in seinem eigenen Payrexx-Konto aktiviert hat; hierzu werden Rechnungsbetrag und Rechnungsreferenz übermittelt. Die eigentliche Zahlungsabwicklung erfolgt danach direkt zwischen Endnutzer und Payrexx;
  • Hosting-Provider (PythonAnywhere) zum Betrieb der Plattform;
  • E-Mail-/SMTP-Dienstleister zum Versand von Rechnungen an die Endnutzer, gemäss den pro Kunde hinterlegten oder von Schaltwerk bereitgestellten Versandeinstellungen.

Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen (namentlich handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von in der Regel 10 Jahren für Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen) dies verlangen.

Betroffene Personen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung im Rahmen des DSG geltend machen. Anfragen von Endnutzern sind primär an den Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichen zu richten; Schaltwerk unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung solcher Anfragen.

Anfragen betreffend die Datenbearbeitung durch Schaltwerk können jederzeit an contact@schaltwerk.ch gerichtet werden.

10. Änderung dieser AGB

Schaltwerk kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich (E-Mail genügt) informiert. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei fristgerechtem Widerspruch bleibt dem Kunden das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Ziffer 5 vorbehalten; ein davon unabhängiges Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

11. Schlussbestimmungen

Auf diese AGB und sämtliche Verträge zwischen Schaltwerk und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem Vertragsverhältnis ist Freienbach, Kanton Schwyz (Sitz des Anbieters), soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schaltwerk auf Dritte übertragen.

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